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LG Freiburg, 04.08.2005 - 1 O 232/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Auslegung eines Darlehensvertrages bezüglich der Auszahlung der Versicherungssumme zur Darlehenstilgung bei Ablauf der Lebensversicherung als Leistung an Erfüllungs statt bzw. erfüllungshalber
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Tilgung eines Darlehens durch Auszahlung der Versicherungssumme bei Ablauf einer Lebensversicherung; Vorliegen einer Vereinbarung über die Erbringung einer Leistung an Erfüllungs statt
- ra.de
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 364
Bei Unterdeckung durch zur Tilgung eines Darlehens abgeschlossene Lebensversicherung keine vollständige Tilgung des Darlehens
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Kredittilgung durch Lebensversicherung
Papierfundstellen
- WM 2005, 2090
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Karlsruhe, 04.04.2003 - 15 U 8/02
Darlehen: Tilgung durch eine den Darlehensbetrag nicht deckende …
Auszug aus LG Freiburg, 04.08.2005 - 1 O 232/05
Die vorliegende Fallgestaltung ist auch nicht vergleichbar derjenigen, die der Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 04.04.2003 (15 U 8/02) zugrunde lag. - BGH, 09.03.1989 - III ZR 269/87
Aufklärungspflicht einer Bank beim Abschluß eines mit einer …
Auszug aus LG Freiburg, 04.08.2005 - 1 O 232/05
Wäre beispielsweise davon auszugehen, dass sie in diesem Falle statt der gewählten Tilgungsart einen Ratenkreditvertrag mit Restschuldversicherung zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen hätten, bestünde der ersatzfähige Schaden nur in der Differenz zwischen den tatsächlich aufgewendeten Kreditkosten und den alternativ angefallenen Kreditkosten unter Berücksichtigung möglicher dann entgangener Steuervorteile (vgl. BGH NJW 89, 1667 f). - LG Mainz, 20.05.2005 - 6 S 30/05
Auslegung eines Darlehensvertrages bezüglich der Auszahlung der …
Auszug aus LG Freiburg, 04.08.2005 - 1 O 232/05
Das erkennende Gericht kann insoweit auf die Ausführungen des Landgerichts Mainz in seiner Entscheidung vom 20.05.2005 (6 S 30/05) verweisen, die die Beklagte als Anlage B 2 zur Klageerwiderung vorgelegt hat.